Ein männlicher Lehrer an einer Privatschule hat eine Klage wegen Geschlechterdiskriminierung gewonnen, nachdem er infolge eines Antrags auf flexible Arbeitszeiten entlassen worden war, damit er seine Kinder bringen konnte.
Der Fall betraf den Umgang mit dem Lehrer, nachdem er Änderungen seiner Arbeitsbedingungen beantragt hatte. Die verfügbaren Informationen ordnen die Klage als Geschlechterdiskriminierung ein, enthalten jedoch keine weiteren Einzelheiten zur Begründung des Tribunals, zur Reaktion der Schule oder zu einer zugesprochenen Entschädigung.
Die Entscheidung verdeutlicht die rechtlichen Risiken für Arbeitgeber beim Umgang mit Anträgen auf flexible Arbeitszeiten, die mit Betreuungspflichten zusammenhängen. Die verfügbaren Informationen geben jedoch keine genauen Auskünfte über die im Fall getroffenen Feststellungen und lassen nicht erkennen, wie das Tribunal die Handlungen des Arbeitgebers bewertet hat.
Quellen: Personnel Today.