Innenministerin Mahmood hat angekündigt, dass Pflegekräfte von geplanten Niederlassungsregeln ausgenommen werden, durch die sich die für die Sicherung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts im Vereinigten Königreich erforderliche Zeit verlängern würde.
Die Ankündigung bedeutet, dass die vorgeschlagene Verlängerung des Zeitraums bis zur Niederlassung nicht für Beschäftigte im Pflegesektor gelten wird. Die verfügbaren Informationen enthalten keine weiteren Einzelheiten zur Dauer der Ausnahme oder dazu, wann die umfassenderen Niederlassungspläne in Kraft treten werden.
Die Maßnahme wurde zusammen mit anderen beschäftigungsbezogenen Entwicklungen bekannt gegeben, darunter aktualisierte technische Leitlinien der Equality and Human Rights Commission nach Änderungen der Belästigungsgesetzgebung, die am 30. Oktober in Kraft getreten sind.
Quellen: Personnel Today.